Der Gebührenbescheid bezieht sich auf die turnusmäßige Überprüfung (3 Jahre) der persönlichen Zuverlässigkeit von Inhabern von waffenrechtlichen Erlaubnissen bei den Sicherheitsbehörden. Der Bescheid hat nichts mit der häuslichen Überprüfung der Waffenaufbewahrung zu tun!